Ist die AfD verfassungsfeindlich?

Natürlich nicht!

Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es unter Anderem zu prüfen, ob eine politische Partei die freiheiltlich-demokratische Grundordnung beseitigen will und dies in kämpferisch-agressiver Form tut. Begriffe, wie „rechtsextrem“, oder „linksextrem“ sind dabei nach Aussage ihres ehemaligen Präsidenten Hans-Georg Maaßen nur interne Arbeitwsbegriffe, die keinerlei rechtliche Grundlage haben.

Beatrix von Storch hat den Bericht gelesen und die wesentlichen Fakten herausgearbeitet:

Die Antwort auf Fragen, die eine Verfassungswidrigkeit belegen, sind eindeutig beantwortet: Gibt es eindeutige Belege dafür:

 

-daß die AfD das Demokratieprinzip abschaffen will?  Klare Antwort auf Seite 1035 „Nein“

-daß die AfD das Rechtsstaatsprinzip abschlaffen will? Klare Antworr auf Seite 1037 „Nein“

-daß die Halgtung der AfD zum Nationalsozialismus zu beanstanden ist? Klare Antwort auf Seite 1038 „Nein“

-daß die Partei anisemitisch ist? Klare Antwort auf Seite 1034 „Nein“

 

 

 

Es verbleibt somit nur der Vorwurf, die AfD habe einen ethno-kulturellen Volksbegriff. Nur ist der lt. Urteil des OVG Münster nicht zu beanstanden, sondern mit dem  Artikel 116 Teil des Grundgesetzes. Er findet sich auch im § 6 des Bundesvertriebenengesetzes. Sind Grundgesetz und Bundesvertriebenengesetz  selbst verfassungsfeindlich. Wohl nicht. Jedenfalls nicht in der realen Welt. Eine verfassungsfeindliche Gesinnung ist da wohl eher den Autoren des „Gutachtens“ zu unterstellen. Denn dieses verfolgt eindeutig das Ziel, die Meinungsfreiheit zu beschränken und Kritik an der Regierung zu kriminalisieren. Und das ist ein klarer Angriff auf Inhalt und Gedanken unseres Grundgesetzes. Nie wieder ist jetzt!

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.