Warum Gesetze zur Kontrolle des Internets in Russland diktatorisch sind – und in Deutschland die #Demokratie stärken – eine polemische Bestandsaufnahme
Anfang November 2019 trat in Russland das „Gesetz zur Souveränität des Internets“ in Kraft. Kritiker sehen das als einen Vorwand, um Kapazitäten für eine umfassende Überwachung des russischen Internets zu schaffen. Die Menschen fürchten nun mehr Überwachung, Zensur oder sogar Strafen. Personen, die gegen diese Missstände
kämpfen, werden als Aktivisten für eine „offene Gesellschaft“ und Demokratie gefeiert.
Laut dem russischen Internetaktivisten Wladislaw Sdolnikow will der russische Staat die „volle Kontrolle“ darüber haben, was die Bürger im Internet sehen und schreiben können.
Quelle: https://t3n.de/news/russland-fuer-freie-internet-1224131/
Es ist keine Frage, dass dieses Gesetz die Freiheit im Netz gefährdet und zurecht in der Kritik steht. Unverständlich ist es aber, dass Gesetze zur Kontrolle des Internets in Russland die Demokratie gefährden, während ähnliche Gesetze in Deutschland die Demokratie angeblich stärken sollen.
#NetzDG, EU-Urheberrechtsreform mit #Uploadfiltern, #Medienstaatsvertrag und nun das Gesetz „gegen Hassrede im Internet“. Gesetzeswerke, die die Freiheit im Internet einschränken, gibt es in Deutschland mittlerweile viele. Erlassen wurden sie selbstverständlich, um die bundesdeutsche Demokratie vor „Extremisten“ zu schützen. Zumindest wenn man den Altpartien glaubt.
Durch das NetzDG sollen rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken schneller gelöscht werden können. Das klingt nach einem hehren Ziel. Doch richtet sich das Gesetz nicht etwa vornehmlich gegen Kinderpornografie oder andere echte Gefahren, sondern in erster Linie gegen sogenannte „Hasskommentare“. Diese sollen schnellstmöglich aus den sozialen Medien verschwinden. Das Problem: Die Rechtswidrigkeit wird nicht von einem Gericht festgestellt, sondern externe Dienstleister, die von Betreibern wie #Facebook engagiert werden, kümmern sich um die Löschung. Es herrscht der Verdacht.
Wie der Alltag in solchen #Löschzentren aussieht, ist mittlerweile hinreichend bekannt. Bis zu 150 „Fälle“ pro Tag muss ein Mitarbeiter bearbeiten, der in der Regel gerade einmal den Mindestlohn bekommt. Damit hat ein Mitarbeiter ungefähr drei Minuten pro „Fall“. Drei Minuten, um über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines Inhaltes zu entscheiden, sind reichlich wenig. Im Zweifelsfall heißt es: Löschen! Wollen Bürger dagegen vorgehen, müssen sie sich auf eigene Kosten einen Anwalt nehmen.
Sie müssen um jeden ihrer Beiträge kämpfen.
Man muss dem Gesetz, das von von Heiko Maas ersonnen worden ist, unterstellen, dass die wahre Absicht dahinter die Unterdrückung des Diskurses in den sozialen Medien ist. Es geht also um Kontrolle.
Doch das ist der #Bundesregierung noch nicht genug. Die Anbieter sozialer Medien sollen zukünftig dazu gezwungen werden, die #Passwörter von Nutzern herauszugeben, die sich angeblich der „Hassrede“ schuldig gemacht haben.
Hassrede? Der Begriff ist flexibel wie Gummi.
Quelle: https://netzpolitik.org/2019/wie-der-staat-mit-gummiparagrafen-zugriff-a…
Kommentar von Medienanwalt Steinhöfel:
https://www.achgut.com/artikel/passwort_her_die_verfassung_kommt_spaeter
Der #Medienstaatsvertrag zwingt die Betreiber Sozialen Medien und Streaminganbieter, bestimmte Inhalte von #ARD und #ZDF – nunmehr vom Gesetzgeber als privilegierter „Gemeinwohlfunk“ definiert – an prominenter Stelle anzuzeigen und zugänglich zu machen. Sie seien von herausragender Bedeutung für die Meinungsbildung.
Darüber hinaus sieht der Medienstaatsvertrag die Möglichkeit vor, journalistisch-redaktionelle Angebote, welche die journalistische Sorgfaltspflicht verletzen, zu verbieten.
Zuständig für Kontrolle und Verbot sind die Landesmedienanstalten – sie werden von den #Altparteien kontrolliert.
Doch wer in Deutschland jetzt mehr Überwachung, Zensur oder sogar Strafen fürchtet, oder dagegen aufbegehrt, der tut das nicht zurecht. Er ist wohl „rechtsextrem“.
So die Altparteien.
Fazit: Zwei Staaten, eine Intention, zwei Bewertungen. Wenn bundesdeutsche Musterdemokraten das Internet im Namen der Vielfalt zensieren, ist das „ein Meilenstein“. Wenn die russische Regierung das Internet zum Schutze der staatlichen Souveränität und „Demokratie“ zensiert, ist das ein #Skandal.
Unsere AfD ist längst die Partei der Bürgerrechte und der Freiheit im Netz. Nur wir begehren gegen diese Art der Gesetzgebung auf.
Und wir werden nicht locker lassen!